Ein Praktikum allein reicht nicht? Die Schnupperpraktika sind die Lösung!
Je weiter der Prozess der Studien- und Berufsorientierung voranschreitet, desto konkreter werden die Vorstellungen, welchen Beruf Sie ergreifen wollen. Und natürlich wollen Sie diesen möglichst auch schon einmal ausprobieren. Die 30km-Grenze im Schülerbetriebspraktikum hindert Sie oft daran.
Was sind Schnupperpraktika?
Schnupperpraktika sind Praktika, die Sie über einen selbstgewählten Zeitraum ausüben können. Sie sind in Ihrer Platzwahl dabei vollkommen frei. Die Zeiträume müssen allerdings in den Ferien liegen, denn noch sind Sie „hauptberuflich“ SchülerIn.
In den Ferien… und warum sollten Sie das dann über die Schule anmelden?
Die Schule unterstützt Sie in Ihrem Vorhaben, sich weiter zu orientieren: Wenn Sie ein Schnupperpraktikum anmelden, können Sie sich für maximal eine Woche vor oder nach den Ferien beurlauben lassen. In dieser Woche dürfen allerdings keine (!) Klausuren geschrieben werden. Die Beurlaubung erreichen Sie mit dem u.a. Vordruck. Außerdem vermerken wir Schnupperpraktika als besonderes Engagement auf dem nächsten Zeugnis.
Vordruck für die Beurlaubung für ein Schnupperpraktikum