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Hier bieten wir Ihnen einige weitere Informationen, Bilder und einen Überblick über die Presseartikel über das Anton.

Information zum Schulbesuch bei starkem Schneefall, Eisglätte und Ausfall des öffentlichen Nahverkehrs

Sehr geehrte Eltern,

in Nordrhein-Westfalen besteht die Regelung, dass im Falle eines plötzlichen Eintritts extremer Witterungsverhältnisse im Winter (z.B. bei starkem Schneefall und Eisglätte) und eines nicht vorhersehbaren Ausfalls des öffentlichen Nahverkehrs die Eltern entscheiden, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar ist. Volljährige Schülerinnen und Schüler entscheiden dies selbst. Auch wenn das Schulversäumnis in derartigen Fällen entschuldigt ist, ist in jedem Fall die Schule zu informieren.

Schulleiter entscheiden, ob Unterricht stattfinden kann

Normalerweise bleiben auch bei unvorhersehbaren Witterungsverhältnissen die Schulen geöffnet. Die Betreuung von Schülerinnen und Schülern, die in die Schule kommen, ist gewährleistet.

E. Hüttenschmidt

-Schulleiterin-